Die Senatsverwaltung für Sport hat bekannt gegeben, dass der Sportbetrieb zwar generell weiterhin untersagt bleibt, dass aber einige Individualsportarten davon ausgenommen sind. Dazu zählt auch der Segelsport. Es müssen aber weiterhin die angeordneten Sicherheitsregeln (alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person ohne jegliche Gruppenbildung und unter Wahrung des Sicherheitsabstands von 1,5 m) eingehalten werden. Es kann also endlich an den Booten gearbeitet und geslippt werden. Die Mitglieder dürfen sich jedoch nur einzeln zum Slippen verabreden. Die sonst üblichen gemeinsame Slipptermine unter Beteiligung aller Vereinsmitglieder sind weiterhin nicht gestattet.
Die Aufenthaltsräume, die Küche und die Dusche sind gesperrt. Das Vereinsgelände darf nicht als Freizeit- und Erholungsgelände genutzt werden.